Verpackungsverordnung


Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 01.01.09 fordert, dass alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, grundsätzlich in einem dualen System anzumelden sind. ( § 6 Abs. 1 Satz 1 ). Der Erstinverkehrbringer (i.d.R. Hersteller, Abfüller, Importeur) der Verkaufsverpackungen muss sich an einem dualen System beteiligen. Hersteller und Vertreiber, die im Geltungsbereich der VerpackV Transportverpackungen, Umverpackungen und /oder Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, sind gem. § 4, § 5 bzw. § 7 VerpackV verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen zurückzunehmen und diese zu verwerten. Gemäß § 11 VerpackV können sich Hersteller und Vertreiber zur Erfüllung ihrer Pflichten aus der VerpackV Dritter bedienen.

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir für die Versendung der Ware am Dualen System durch die Firma NOVENTIZ unter der Vertragsnummer VV600105 teilnehmen.
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